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Was sind niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote?
Pflegebedürftige Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie: Menschen mit Demenz, Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Erkrankungen, haben einen zusätzlichen Anspruch von der Pflegekasse von bis zu 2400 Euro pro Jahr.
Diese zusätzlichen Leistungen dienen der Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, damit auch sie, Zeit für sich und Ihre Familie haben.
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